EuGH und BGH zum Online-Glücksspiel – die maßgeblichen Verfahren im Überblick
Kaum ein Rechtsgebiet leidet so unter verwechselten Aktenzeichen wie das Glücksspielrecht. In der Berichterstattung verschmelzen Online-Poker und Sportwetten, europäische und nationale Verfahren regelmäßig zu einem unscharfen Brei. Dieser Überblick ordnet die zentralen Verfahren chronologisch und nach Sachverhalt – mit besonderer Sorgfalt darauf, welche Nummer zu welchem Fall gehört.

Inhaltsverzeichnis
- Warum die saubere Trennung der Aktenzeichen wichtig ist
- EuGH C-440/23: das Leitverfahren zum Online-Casino-Verbot
- BGH I ZR 53/23: das ausgesetzte Online-Poker-Verfahren
- Die Sportwetten-Verfahren: I ZR 88/23 und I ZR 90/23 – nicht mit Poker verwechseln
- Die Verfahren in der zeitlichen Abfolge
- Was Betroffene aus dieser Ordnung mitnehmen
- Verantwortungsbewusstes Spielen
Warum die saubere Trennung der Aktenzeichen wichtig ist
Die Verfahren betreffen unterschiedliche Spielformen und unterschiedliche Gerichte. Ein europäisches Vorabentscheidungsverfahren beantwortet eine Auslegungsfrage des Unionsrechts; ein nationales Revisionsverfahren entscheidet einen konkreten Rechtsstreit. Online-Poker unterlag dem früheren Totalverbot, Sportwetten dagegen einem Konzessionsregime. Wer diese Linien vermischt, zieht aus dem einen Verfahren Schlüsse, die nur für das andere gelten.
Für die praktische Bedeutung dieser Verfahren – also die Frage, wie sich daraus Rückforderungsansprüche ergeben – lohnt der Blick auf die Seite was das für Rückforderungen bedeutet. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die Verfahren selbst.
EuGH C-440/23: das Leitverfahren zum Online-Casino-Verbot
Den Ausgangspunkt bildet ein Vorabentscheidungsersuchen eines maltesischen Gerichts vom 11. Juli 2023. Im Kern ging es um die Frage, ob das frühere deutsche Totalverbot für Online-Casinospiele – geregelt in § 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012, gültig von 2012 bis zum 30. Juni 2021 mit Ausnahme Schleswig-Holsteins – mit der Dienstleistungsfreiheit nach Artikel 56 AEUV vereinbar war.

Der zeitliche Ablauf lässt sich klar nachzeichnen: Die mündliche Verhandlung fand am 9. April 2025 statt, Generalanwalt Nicholas Emiliou legte seine Schlussanträge am 4. September 2025 vor, und am 16. April 2026 verkündete der Gerichtshof das Urteil. Inhaltlich bestätigte der EuGH, dass das deutsche Verbot rechtmäßig war und nicht gegen Unionsrecht verstieß; zugleich stehe das Unionsrecht weder der Nichtigkeit solcher Verträge noch einer zivilrechtlichen Erstattungsklage entgegen, und eine solche Klage sei kein Rechtsmissbrauch – auch nicht bei maltesischer Lizenz des Anbieters. Die Urteilsdaten lassen sich über die Datenbank des Gerichtshofs unter curia.europa.eu nachvollziehen.
BGH I ZR 53/23: das ausgesetzte Online-Poker-Verfahren
Auf nationaler Ebene ist das Revisionsverfahren I ZR 53/23 das wichtigste. Hier hatte der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Einsätze erstatten muss. Mit Beschluss vom 10. Januar 2024 setzte der Senat das Verfahren nach § 148 ZPO aus, um die Entscheidung des EuGH in C-440/23 abzuwarten. Die zugehörige Pressemitteilung trägt die Nummer 9/2024 vom 17. Januar 2024.
Gegenstand
Rückforderung von Verlusten bei Online-Poker bei einem maltesisch lizenzierten Anbieter ohne deutsche Erlaubnis
Streitwert
132.850,55 EUR
Vorinstanzen
Landgericht Paderborn, Urteil vom 8. Juli 2021 (4 O 323/20); Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21. März 2023 (I-21 U 116/21)
Verfahrensstand
ausgesetzt bis zur EuGH-Entscheidung C-440/23, die am 16. April 2026 erging

Die Aussetzung dieses Verfahrens galt als starkes Signal: Indem der Bundesgerichtshof die europäische Klärung abwartete, zeigte er, dass er das maltesische Vorabentscheidungsersuchen für die eigene Entscheidung als vorgreiflich ansah. Mit dem Urteil vom 16. April 2026 ist diese Grundlage nun geschaffen.
Die Sportwetten-Verfahren: I ZR 88/23 und I ZR 90/23 – nicht mit Poker verwechseln
Getrennt davon verlaufen die Verfahren zu Online-Sportwetten. Sie betreffen einen anderen Sachverhalt, weil Sportwetten unter dem früheren Recht nicht einem Totalverbot, sondern einem Konzessionsverfahren unterlagen. Das ist der entscheidende Unterschied, der eine Vermischung mit dem Poker-Verfahren ausschließt.
Im Verfahren I ZR 88/23 erließ der Bundesgerichtshof am 22. März 2024 einen Hinweisbeschluss. Darin deutete der Senat an, dass er bei unerlaubten Online-Sportwetten gute Gründe für einen Rückzahlungsanspruch der Spieler sieht. Ein Hinweisbeschluss ist Teil der materiellen Prozessleitung und kein Endurteil; im konkreten Fall kam es später nicht zu einer höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung.

Das parallele Verfahren I ZR 90/23 wurde nach Vergleichsverhandlungen zunächst zum Ruhen gebracht und führte im weiteren Verlauf zu einem eigenen Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof. Dieses Sportwetten-Vorlageverfahren – in der Berichterstattung als Tipico-Verfahren unter dem Aktenzeichen C-530/24 geführt – ist noch nicht abschließend entschieden; ein Urteil steht aus. Bis dahin bleiben viele Sportwetten-Klagen ausgesetzt.
Die Verfahren in der zeitlichen Abfolge
Eine geordnete Chronologie macht die Zusammenhänge greifbar und hilft, die Aktenzeichen den richtigen Daten zuzuordnen.

| Datum | Verfahren | Ereignis |
|---|---|---|
| EuGH C-440/23 | Vorabentscheidungsersuchen des maltesischen Gerichts | |
| BGH I ZR 53/23 | Aussetzungsbeschluss (Online-Poker), PM Nr. 9/2024 vom 17. Januar 2024 | |
| BGH I ZR 88/23 | Hinweisbeschluss zu unerlaubten Sportwetten | |
| EuGH C-440/23 | mündliche Verhandlung | |
| EuGH C-440/23 | Schlussanträge des Generalanwalts | |
| EuGH C-440/23 | Urteilsverkündung |
Was Betroffene aus dieser Ordnung mitnehmen
Die wichtigste Erkenntnis ist eine begriffliche: C-440/23 ist das europäische Leitverfahren zum Online-Casino-Verbot, I ZR 53/23 das davon abhängige nationale Poker-Verfahren, und die Sportwetten laufen unter eigenen Nummern und einem eigenen europäischen Verfahren. Wer in eigener Sache recherchiert, sollte deshalb genau prüfen, welche Spielform betroffen ist, bevor er ein Urteil auf den eigenen Fall überträgt.

Für die rechtliche Grundlage, warum Verträge mit Anbietern ohne Erlaubnis überhaupt nichtig sein können, hilft die Seite zu § 284 StGB und § 4 GlüStV. Der Gesamtüberblick zu OASIS und Casinos ohne OASIS findet sich auf der Startseite. Auch diese Übersicht ist eine sachliche Information und keine Rechtsberatung; Aktenzeichen und Verfahrensstände sollten bei den amtlichen Quellen gegengeprüft werden, etwa bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs.
Verantwortungsbewusstes Spielen
Rechtsfragen rund um Glücksspielverluste betreffen oft Menschen in finanziell und emotional schwierigen Lagen. Unterstützung gibt es kostenfrei und anonym über die Telefonberatung zur Glücksspielsucht unter 0800 1 37 27 00, betrieben vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA), erreichbar montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr. Eine Selbstsperre über OASIS lässt sich beim Regierungspräsidium Darmstadt einrichten; ergänzend blockieren Programme wie Gamban oder das kostenlose BetBlocker den Zugang geräteübergreifend.
